Dieses attraktive Wohnbaugrundstück bietet Ihnen die Chance, Ihren Traum vom Eigenheim in einer charmanten und gut angebundenen Gemeinde zu verwirklichen.
Mit einer Fläche von 447 m² und vollständiger Erschließung sind Sie optimal für den Bau Ihrer Wunschimmobilie vorbereitet.
Das Grundstück ist für die Bebauung freigegeben, sodass Sie direkt mit der Planung beginnen können.
Mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6 sind Ihnen vielfältige Möglichkeiten für die architektonische Gestaltung Ihrer Immobilie gegeben.
Nutzen Sie die Chance, in Kösching eine harmonische Verbindung von ländlichem Charme und städtischer Nähe zu genießen. Dieses Grundstück bietet Ihnen die ideale Basis für ein lebenswertes Zuhause mit hoher Lebensqualität. Greifen Sie zu und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Familie in einer aufstrebenden Wohngegend.
- Das Grundstück befindet sich in der Gemeinde Kösching in Oberbayern.
- Umgeben von einer malerischen, ländlichen Umgebung, die trotzdem eine hervorragende Anbindung an die nahegelegenen Städte bietet.
- In der Nähe befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, die den täglichen Bedarf abdecken, sowie verschiedene Restaurants und Cafés.
- Die Region zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität aus, mit einer Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten und Naturerlebnissen direkt vor der Haustür.
- Eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung sorgt für eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte, inklusive der Autobahn A9.
- Familienfreundliche Umgebung mit einem breiten Angebot an Schulen und Kindergärten in der Umgebung.
- Die Nähe zu Ingolstadt bietet zusätzliche, vielfältige kulturelle und wirtschaftliche Möglichkeiten.
- Ideal für alle, die ein ruhiges Wohnen im Grünen mit den Vorteilen einer städtischen Infrastruktur kombinieren möchten.
Wohnbaugrundstück mit 447 m²
voll erschlossen
Bauzwang (5 Jahre, gilt ab 28.09.2023)
Auf Antrag beim Markt Kösching müsste eine Verlängerung auf 10 Jahre Bauverpflichtung auch möglich sein.
Baufreigabe liegt vor vom 28.09.2023
Mindestgrundstücksgrößen und Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude laut Bebauungsplan:
Doppelhäuser sind auf einem geteilten Grundstück zulässig. Bei Doppelhäusern ist je volle 330 qm Grundstücksanteil eine Doppelhaushälfte zulässig
Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude:
Pro anteilige Grundstücksfläche von vollen 200 qm ist eine Wohneinheit (Geschoss- bzw Einliegerwohnung) in einem Einzelhaus / Doppelhaus / Reihenhaus zulässig.
Wohnbaugrundstück mit 447 m²
voll erschlossen
Bauzwang (5 Jahre, gilt ab 28.09.2023)
Auf Antrag beim Markt Kösching müsste eine Verlängerung auf 10 Jahre Bauverpflichtung auch möglich sein.
Baufreigabe liegt vor vom 28.09.2023
Mindestgrundstücksgrößen und Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude laut Bebauungsplan:
Doppelhäuser sind auf einem geteilten Grundstück zulässig. Bei Doppelhäusern ist je volle 330 qm Grundstücksanteil eine Doppelhaushälfte zulässig
Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude:
Pro anteilige Grundstücksfläche von vollen 200 qm ist eine Wohneinheit (Geschoss- bzw Einliegerwohnung) in einem Einzelhaus / Doppelhaus / Reihenhaus zulässig.
Dieses Exposé sowie die beigefügten Anlagen basieren ausschließlich auf Angaben des Auftraggebers, für die wir keine Haftung übernehmen können. Alle Größenangaben sind ca.-Werte. Zwischenverfügung/Irrtum vorbehalten.
Wir sind auch für den Verkäufer des Objekts entgeltlich tätig.
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